Hinweisgeber
Wir möchten Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren, das in vielen Ländern eingeführt wurde, um Whistleblower (Hinweisgeber) zu schützen. Das Gesetz bietet Schutz und rechtliche Sicherheit für Personen, die Missstände oder
illegale Aktivitäten in Unternehmen oder Organisationen aufdecken.
Als Whistleblower bezeichnet man Personen, die mutig genug sind, auf Fehlverhalten hinzuweisen, sei es Korruption, Betrug, Umweltverschmutzung oder andere Verstöße. Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleistet, dass Whistleblower vor
Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, wie zum Beispiel Kündigung, Diskriminierung oder Rufschädigung.
Unser Unternehmen unterstützt das Hinweisgeberschutzgesetz und ermöglicht allen Mitarbeiter:innen und externen Beteiligten, mögliche Missstände vertraulich zu melden. Wir nehmen Hinweise ernst und garantieren, dass diese vertraulich
behandelt werden. Whistleblower können sich darauf verlassen, dass wir angemessene Maßnahmen ergreifen, um die gemeldeten Probleme zu untersuchen und gegebenenfalls zu beheben.
Mit dem Online-Portal „Hinweishafen“ haben wir ein sicheres Umfeld geschaffen, in dem Whistleblower ihre Bedenken ohne Angst vor Repressalien äußern können. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz
und Integrität, und wir sind bestrebt, seinen Schutzbestimmungen nachzukommen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz haben oder einen Hinweis melden möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Whistleblower-Portal https://md.hinweishafen.de Wir werden Ihr Anliegen
vertraulich behandeln.